GG Artikel 20
“Die Bundesrepublik Deutschland ist ein ..”
→ Demokratie → Sozialstaat → Bundesstaat → Rechtsstaat
..demokratischer und sozialer Bundestaaten ..vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden”

Demokratie
- Volkssouveränität: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus
- Repräsentative Demokratie: Volk überträgt die Staatsgewalt den Abgeordneten auf Zeit
- freie, geheime, unmiteelbare, gleiche und allgemeine Wahlen
Rechtsstaatlichkeit
- Rechtssicherheit: Staatliches Handeln ist an Gesetze gebunden
- Rechtsgleichheit vor dem Gesetz
- Rechtsschutz vor staatlicher Willkür
- Unabhängigkeit der Richter
- Rückwirkungsverbot von Gesetzen
Sozialstaatlichkeit
- Staat verpflichtet sich dazu, jedem Bürger ein menschenwürdiges Dasein zu sichern.
- soziale Sicherung, z. B. Sozialversicherungen, Sozialgeld, Ausbildungsfärderung, Wohngeld, Kindergeld
- soziale Teilhabe, z. B. Mitbestimmungsrechte, Tarifautonomie, Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz und die Vermögensbildung
Bundesstaatlichkeit
- Aufteilung des Staatsgebietes in 16 Bundesländer mit eigener Gewaltenteilung