Absatz BW1

Absatz BW2
Grundrechte
Menschenrechte gelten für alle Menschen:
Freiheitsrechte:
- Art. 2 Freiheit der Person
- Art. 4 Glaubens-und Gewissensfreiheit
- Art. 5 Freie Meinungsäußerung
Unverletzlichkeitsrechte:
- Art. 2 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Art. 13 Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 14 Gewährleistung von Eigentum
Soziale Rechte
- Art. 6 Schutz der Ehe und Familie
- Art. 7 Staatliche Schulaufsichte
Bürgerrechte gelten für alle deutschen Staatsbürger
- Art. 8 Versammlungsfreiheit
- Art. 9 Vereinigungsfreiheit
- Art. 12 Freie Berufswahl
- Art. 16 Ausbürgerungs- und Auslieferungsverbot